Zuschlag für Küche über Abschreibungszeitraum hinaus

04.02.2020

Grundsätzlich kann der Vermieter für eine Einbauküche oder auch für anderes Mobiliar einen Möblierungszuschlag verlangen, dessen Höhe sich in der Regel am Abschreibewert (Anschaffungskosten verteilt auf die erwartete Lebensdauer) bemisst.

Neben den zu verteilenden Anschaffungskosten sind vom Vermieter auch Kapitalkosten, Reparaturen und Ersatzbeschaffungen über die fiktive Nutzungsdauer hinaus zu leisten.

Der Vermieter muss im Rahmen seiner Instandhaltungspflicht Reparaturen an der mitvermieteten Einrichtung grundsätzlich übernehmen.

Aus den genannten Gründen kann er den Mietzuschlag dauerhaft verlangen, also auch über die erwartete Lebensdauer hinaus.