Zensus 2022 - Start der Vorbefragung für Eigentümer

24.03.2022

Zunächst wird nur ein Teil der Eigentümer sowie Verwalter von Gebäuden mit Wohnraum befragt. Die Teilnahme ist verpflichtend. Neben den Angaben zur Bevölkerung werden bei der Befragung 2022 auch der Gebäude- und Wohnungsbestand sowie die Wohnsituation der Haushalte ermittelt. Eigentlich sollte dies schon 2021 passieren, wurde aber wegen der Cornona-Pandemie verschoben.

Mithilfe der Vorbefragung überprüfen die Statistischen Ämter der Länder die bereits vorliegenden Daten auf Qualität und Aktualität. So soll sichergestellt werden, dass in der eigentlichen Gebäude- und Wohnungszählung alle Eigentümer erreicht werden.

In der laufenden Vorbefragung werden Eigentümer und Verwalter stichprobenartig angeschrieben. Über den dort genannten Link können die maximal elf Fragen in der Regel innerhalb von fünf bis 10 Minuten online beantwortet werden.

Vermieter sind gesetzlich dazu verpflichtet, personen- und wohnungsbezogene Daten der Mieter an die Statistischen Landesämter zu übermitteln. Konkret heißt das: Namen und Vornahmen von bis zu zwei Personen, die eine Mietwohnung nutzen. Vermieter müssen ihre Vermieter über die Weitergabe ihrer Daten informieren, aber keine Einwilligung dafür einholen.