Was dürfen Vemieter fragen?

31.05.2021

Welche Fragen der Mieter im Rahmen der Selbstauskunft fragen darf, hängt auch vom Zeitpunkt der Mietvertragsanbahnung ab. Mieter sind zwar nicht verpflichtet, eine Selbstauskunft auszufüllen, doch Vermieter entscheiden oft auf Basis dieser Angaben. Wahrheitsgemäß müssen Mieter diejenigen Fragen beantworten, die im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis relevant sind.

Grundlegende Daten bei der Wohnungsbesichtigung

Vermieter dürfen vor oder während des Besichtigungstermins nur die allgemeinen Daten zur Identifikation des Interessenten abfragen. Hierzu zählen: Name, Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail.

Auskünfte bei der Vertragsanbahnung

Zu den Auskünften, die der Vermieter bei Interesse des Mietinteressenten verlangen kann gehören: Anzahl Bewohner, die in die Wohnung einziehen werden und ob es sich dabei um Kinder oder Erwachsene handelt, sowie Beruf, aktueller Arbeitgeber und verfügbares Nettoeinkommen. Über die Dauer des Arbeitsverhältnisses muss der Interessent keine Auskunft geben.

Wird die Miete von der Agentur für Arbeit oder einer anderen öffentlichen Stelle übernommen und der Vermieter bekommt die Miete direkt von dieser, so darf der Vermieter nicht nach den Einkommensverhältnissen fragen.

Angaben zu Räumungstiteln wegen Mietrückständen müssen nur gemacht werden, wenn diese nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen.

Nachweise bei Vertragsabschluss

Hat sich der Vermieter für einen Kandidaten entschieden, darf er dann auch die Nachweise zu den Einkommensverhältnissen in Kopie erfragen (z.G. Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, Einkommenssteuerbescheid). Natürlich darf der Mieter die nicht erforderlichen Angaben schwärzen. Auch Bank- und Kontodaten darf der Vermieter erst zu diesem Zeitpunkt erfragen.