Vermieten an nahestehende Personen

23.10.2018

Grundsätzlich kann der Eigentümer als Vermieter Ausgaben zur Renovierung, Modernisierung oder Verwaltung einer Immobilie (z.B. Hypothekenzinsen, Reparaturen und Abschreibung) steuerlich geltend machen, die er als Selbstnutzer nicht  geltend machen könnte.

Wichtig für das Vermieten der Wohnung an nahestehende Personen ist, einen rechtswirksamen Mietvertrag abzuschließen und die Vertragsdurchführung muss dem entsprechen, was schriftlich vereinart wurde.

Beispielsweise darf ein vermieteter Raum nicht nur als gelengtliche Übernachtungsmöglichkeit für auswärts lebende Kinder dienen und ansonsten als Abstellraum dienen.

Die Miete sollte sich am Mietspiegel orientieren. Sollte sich die Miete unter 66% der ortsüblichen Miete befinden, können Vermieter die Werbungskosten nur noch teilweise absetzen.

Sinnvoll ist auch, sich die Miete überweisen zu lassen, um für das Finanzamt Nachweise zu haben. Wenn eine Wohnung an die eigenen Kinder vermietet wird, denen gleichzeitig noch Unterhalt gezahlt wird, sollte der Unterhalt nicht mit der Miete "verrechnet" werden, sondern dem Kind ausbezahlt werden, damit dieses dann davon selbst die Miete bezahlt.