Teilung der Maklerkosten bei Verkauf verabschiedet

30.07.2020

Das als "Bestellerprinzip" angekündigte Gesetz zur Teilung der Maklerprovision bei Kauf und Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern wurde durch den Bundestag nun verabschiedet. Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien sind davon ausgenommen.

Das Gesetz regelt, dass Maklerkosten grundsätzlich durch den Auftraggeber des Makler - den "Besteller" - zu tragen sind. Die Kosten können jedoch bis zur Hälfte auf die andere Partei übertragen werden.

Der Auftraggeber muss nach den neuen Regeln immer zunächst die gesamgte Courtage zahlen und dies auch nachweisen.

Beauftragen beide Parteien den Makler, müssen die Maklerkosten immer zu gleichen Teilen aufgeteilt werden.

Weiterhin sind Maklerverträge künftig nicht mehr formfrei möglich, sondern bedürfen der Textform.