Sonder-Afa kommt!

08.11.2018

Sonder-Afa (Absetzung für Abnutzung) ist eine Förderung für den Mietwohnungsbau, die Einkommenssteuerpflichtigen Bauherren ermöglicht, die Investition in Neubaumietwohnungen abzuschreiben, also steuerlich geltend zu machen.

Die reguläre Afa von 2% wurde nun vom Bundeskabinett auf 5% in den ersten 4 Jahren erhöht. Angerechnet werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Gebäudes.

Die Sonder-Afa gilt auch für Investitionen in bestehende Gebäude, die zu neuem Wohnraum führen. Dazu gehören zum die Aufstockung eines Wohnhauses um eine weitere Etage oder der Ausbau des Dachstuhls.

Die Baukosten dürfen für die Berechtigung zur Sonder-Afa nicht über 3.000 EUR pro Quadratmeter liegen, davon werden aber maximal 2.000 EUR steuerlich wirksam.