So schützen Sie sich vor Mietnomaden

01.04.2022

Mietnomaden sind auf den ersten Blick meist nicht zu erkennen, denn sie treten gepflegt, bodenständig und seriös auf. Unter Vortäuschung falscher Tatsachen mieten die Betrüger - sogenannte Mietnomaden - eine Wohnung mit der Absicht, niemals Miete zu zahlen.

Als Vermieter kann man die Mietzahlung zwar einklagen. Doch was, wenn der Mieter zahlungsunfähig oder gar unbekannt verzogen ist? Dann sind die Chancen auf Rückzahlung gleich null. Aber nicht nur die Mietausfälle sind das Problem. Natürlich können Vermieter das Mietverhältnis kündigen, doch Mietnomaden ziehen oftmals trotz Kündigung nicht aus.

Die Folgen: Kosten für Kündigung, Räumungsklage und Zwangsräumung kommen auf den Vermieter zu. Und nicht selten hinterlassen Mietnomaden den Wohnraum verschmutzt, beschädigt und verwüstet.

Wie aber kann man sich als Vermieter vor Mietnomaden schützen?

Bevor man einem Interessenten eine Zusage gibt, sollte man den potenziellen neuen Mieter persönlich kennenlernen. Außerdem sollte von den Mietinteressenten persönliche Informationen immer schriftlich verlangen, die sogenannte Mieterselbstauskunft. Sind die Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet worden, hat der Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung! Nicht alle Fragen sind allerdings zulässig, sie müssen laut Datenschutzgrundverordnung ein berechtigtes Interesse verfolgen. Unzulässig sind bspw. Fragen zur Religion, sexuellen Orientierung, Hobbys, Familienplanung oder Krankheiten.

Ein Einkommensnachweis sollte ebenfalls verlangt werden. Mietnomaden versuchen dies zu umgehen und machen zum Einkommen oft unwahre Angaben. Von Angestellten können die letzten drei Gehaltsabrechnungen, bei Selbstständigen kann der Einkommenssteuerbescheid verlangt werden. Hilfreich ist auch ein Bonitätscheck durch die SCHUFA oder ähnliche Auskunftseinrichtungen. Zunehmen verlangen Vermieter auch eine Auskunft des vorherigen Vermieters zur Zahlungsmoral und zum Mietverhalten des Mieters.

Übergeben Sie nicht leichtfertig den Schlüssel zu Ihrer Immobilie, ohne die entsprechenden Auskünfte und insbesondere die Kautionszahlung erhalten zu haben. Lassen Sie keine Ausreden gelten - wir sprechen aus Erfahrung!