Schlüsselverlust - wer haftet?

11.01.2019

Die VdS Schadenverhütung hat berechnet, dass aufgrund der rund 800.000 verlegten Schlüssel pro Jahr ein Schaden von fast 100 Millionen Euro entsteht. Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher Schaden von 125 Euro. Wer allerdings einen Generalschlüssel - etwa für die Schließanlage eines Mehrfamilienhauses - verliert, muss mit deutlich höheren Kosten rechnen.

Was tun bei Schlüsselverlust?

In jedem Fall muss der Mieter sofort den Vermieter oder die Hausverwaltung informieren. Der Mieter darf keinen Zweitschlüssel anfertigen lassen, ohne zuvor mit dem Vermieter gesprochen zu haben.

Wer trägt die Kosten?

Mit der Übergabe des Schlüssels räumt der Vermieter dem Mieter die volle Verfügungsgewalt über die Wohnung ein. Der Mieter übernimmt eine sogenannte Obhutspflicht, die gleichermaßen für die Wohnung wie auch für den Schlüssel gilt.

Hat der Mieter den Verlust des Schlüssels zu verantworten, kann der Vermieter das Schloss auf Kosten des Mieters austauschen. Das gilt auch, wenn Dritte - Freunde oder eine Putzkraft - einen Schlüssel verlieren, den der Mieter ihnen übergeben hat. Bei einer Schließanlage muss gegebenenfalls das komplette System ersetzt werden.