Rückgabe der Mietwohung - was gilt

24.08.2019

Der Termin

Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Wohnung zurückzugeben. Dazu gehört auch, dass er sich rechtzeitig um einen Rückgabetermin der Wohnung kümmern muss. Dieser Termin sollte vor dem Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses liegen. Der Vermieter hat keinerlei Verpflichtung, dem Mieter einen Wohnungsübergabetermin anzubieten. Er muss jedoch bei der Wohnungsrücknahme mitwirken. Wenn er den angebotenen Übergabetermin nicht wahrnimmt und keinen Ausweichtermin anbietet oder auch die Rückgabe ungerechtfertigt ablehnt, gerät der Vermieter in Annahmeverzug. Er kann dann nach Beendigung des Vertrages vom Mieter keine weiteren Mietzahlungen verlangen.

Die Räumung

Der Mieter muss alle seine Möbel aus der Mietwohnung, aber auch allen überlassenen Nebenräumen - wie etwa Keller doch Dachboden - entfernen. Im Falle einer teilweisen Räumung wurde dem Vermieter nicht der alleinige Besitz an der Mietwohnung eingeräumt. Damit liegt also keine Rückgabe der Mietwohnung vor. Dem Vermieter wird nach einem Urteil des BGH (11. Mai 1988, VIII ZR 96/87) dadurch die gesamte Mietwohnung vorenthalten.

Die Schlüssel

Der Mieter muss alle Schlüssel übergeben, die er beim Einzug oder zu einem späteren Zeitpunkt vom Vermieter empfangen oder auch selbst anfertigen lassen hat. Lässt sich ein persönliches Treffen zwischen den beiden Mietparteien nicht einrichten, so kann der Vermieter eine Person bevollmächtigen, die die Schlüssel entgegen nimmt. Es reicht jedoch nicht aus, dass der Mieter die Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters oder des Verwalters einwirft. Das gilt nicht ohne Weiteres als Rückgabe der Mietwohnung. Auch die Übergabe an den Hausmeister reicht nicht aus, denn dieser hat in der Regel nicht die Vollmacht, die Schlüssel für den Vermieter in Empfang zu nehmen.