Nutzung als Eltern-Kind Zentrum erlaubt?

10.05.2020

Der BGH erlaubte kürzlich die Nutzung von ursprünglich als "Laden mit Lager" beschriebenen Räumen als Eltern-Kind-Zentrum. Ein Eigentümer klagte gegen die störende Lärmbelästigung, die mehr störe als die laut Teilungserklärung erlaubte Nutzunge.

Der BGH stellte in seinem Urteil (V ZR 203/18) vom 13.12.2019 zwar fest, dass ein Eltern-Kind-Zentrum mehr störe, aber in diesem Fall leitete er sein Urteil aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz ab. Demnach sind Geräusche von Spielplätzen und Kindertagesstätten keine schädliche Umwelteinwirkung: Kinderlärm steht somit unter dem besonderen Toleranzgebot der Gesellschaft.

Etwas anderes gelte allerdings, wenn die Teilungserklärung ausdrücklich die Nutzung als Kita ausschließe.