Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021)

10.01.2021

Das EEG 2021 hat zum Ziel, dass der gesamte in Deutschland erzeugte und verbrauchte Strom bis 2050 treibhausneutral wird.

Künftig entfällt die EEG-Umlage für jährlich bis zu 30 MWh selbst erzeugten und verbrauchten Strom aus einer eigenen Erneuerbare-Energien-Anlage mit eine Leistung von max. 30 KW. Das gilt für alle Bestandsanlagen und Anlagen, die nach 20 Jahren aus der Förderung fallen.

Die Pflicht zu intelligenten Zählern oder Smartmeter gilt für Stromerzeugungsanlagen mit einer Leistung ab 7 KW.

Der sogenannte Mieterstrom aus einer Solaranlage muss nicht mehr im eigenen Gebäude oder auf Nebenanlagen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang verbraucht werden. Der Strom kann jetzt auch an Verbraucher im selben Quartier, in dem das Gebäude steht, geliefert werden. Damit sind Erzeuger nicht mehr nur auf Mieter im eigenen Haus als Stromkunden angewiesen. Allerdings darf der Strom nach wie vor nicht durch ein öffentliches Netz geleitet werden.

Der Mieterstromzuschlag wird angehoben. Für Solarstromanlagen bis einschließlich 10 KW Leistung soll er zukünftig 3,79 Cent, für Anlagen bis 40 KW 3,52 Cent und für Anlagen bis 500 KW 2,37 Cent pro kWh betragen.