Neue Grundsteuer ab 2025 - Steuererkärung in 2022 nötig!

19.02.2022

Statt der Einheitswerte werden ab 01.01.2025 in den meisten Bundesländern neue sogenannte Grundsteuerwerte zugrunde gelegt. Für Grundstücke, die in einem Bundesland mit Grundsteuerwerten liegen, muss jeder Grundstückseigentümer zwischen 01.07. und 31.10.2022 eine spezielle Steuererklärung über Elster abgeben. (www.elster.de/portal/registrierung-auswahl)

In Baden-Württemberg werden abweichend davon die Flächen und nicht der Wert des Grundstücks herangezogen. Eine Steuererklärung in 2022 entfällt.