Musizieren ja - aber nur in Grenzen

11.12.2018

Eine generelle Regelung, wie oft und wie lange jemand in seiner Wohnung musizieren dar, gibt es nicht.

Das BGH hält 2-3 Stunden an Wochentagen und 1-2 Stunden an Sonn- und Feiertagen für angemessen. Dabei sind Ruhezeiten über Mittag und in der Nacht einzuhalten.

Ob ein Freizeit- oder ein Berufsmusiker übt, spielt dabei keine Rolle.