Legionellenprüfung
Vermieter müssen auf Legionellen testen lassen: Mit Legionellen verunreinigtes Wasser kann schwere
Infektionen hervorrufen. Die Trinkwasserverordnung nimmt Eigentümer
und Vermieter in die Pflicht, das Trinkwasser regelmäßig auf
Legionellen untersuchen zu lassen.
Was sind Legionellen?
Die
Krankheit wird aufgrund eines Vorfalls in der USA im Jahr 1976 als
Legionärskrankheit bezeichnet. Damals starben 29 Teilnehmer der American
Legion in Philadelphia erstmalig an einer schweren Lungenentzündung durch Stäbchenbakterien.
Legionellen verbreiten sich in warmem Wasser und können Menschen infizieren, wenn erregerhaltiges Wasser beim Duschen oder durch das Trinken am Wasserhahn in den Körper gelangt.
Untersuchungspflichten auf Legionellen
Mit der Änderungsverordnung der
Trinkwasserverordnung vom 1. 11.2011 müssen Vermieter
von Mehrfamilienhäusern, die Warmwasser über
eine Großanlage (mehr als 400 l) bereitstellen, diese Anlagen alle 3 Jahre auf
Legionellen untersuchen lassen.
Vermieter von Ein- und Zweifamilienhäusern sind von den Untersuchungspflichten nicht betroffen.
Die Proben müssen von staatlich akkreditierten
Sachverständigen entnommen und durchgeführt werden.
Befunde an das Gesundheitsamt melden
Vermieter mit entsprechenden Warmwasseranlagen müssen von Sachverständigen an repräsentativen Stellen ihrer Anlagen Wasserproben entnehmen und von dafür zugelassenen Labors untersuchen lassen. Sollten die Legionellen-Grenzwerte überschritten werden, muss der Vermieter diese Bakterien bekämpfen. In Betracht kommen beispielsweise die Erhitzung, Desinfektion oder eine UV-Bestrahlung des Trinkwassers oder der Einbau von Filtern.
Zudem wurde zur Erhöhung des Verbraucherschutzes festgelegt, dass auffällige Legionellenbefunde direkt an das Gesundheitsamt zu melden haben.
Tipp für Vermieter
Vermieter können die Kosten für den Test als Betriebskosten abrechnen. Sie müssen die Mieter im Haus per Aushang oder in der Betriebskostenabrechnung über die Ergebnisse des Tests informieren.