Legionellenprüfung

19.07.2018

Vermieter müssen auf Legionellen testen lassen: Mit Legionellen verunreinigtes Wasser kann schwere Infektionen hervorrufen. Die Trinkwasserverordnung nimmt Eigentümer und Vermieter in die Pflicht, das Trinkwasser regelmäßig auf Legionellen untersuchen zu lassen.

Was sind Legionellen?

Die Krankheit wird aufgrund eines Vorfalls in der USA im Jahr 1976 als Legionärskrankheit bezeichnet. Damals starben 29 Teilnehmer der American Legion in Philadelphia erstmalig an einer schweren Lungenentzündung durch Stäbchenbakterien.

Legionellen verbreiten sich in warmem Wasser und können Menschen infizieren, wenn erregerhaltiges Wasser beim Duschen oder durch das Trinken am Wasserhahn in den Körper gelangt.

Untersuchungspflichten auf Legionellen

Mit der Änderungsverordnung der Trinkwasserverordnung vom 1. 11.2011 müssen Vermieter von Mehrfamilienhäusern, die Warmwasser über eine Großanlage (mehr als 400 l) bereitstellen, diese Anlagen alle 3 Jahre auf Legionellen untersuchen lassen.

Vermieter von Ein- und Zweifamilienhäusern sind von den Untersuchungspflichten nicht betroffen.

Die Proben müssen von staatlich akkreditierten Sachverständigen entnommen und durchgeführt werden.

Befunde an das Gesundheitsamt melden

Vermieter mit entsprechenden Warmwasseranlagen müssen von Sachverständigen an repräsentativen Stellen ihrer Anlagen Wasserproben entnehmen und von dafür zugelassenen Labors untersuchen lassen. Sollten die Legionellen-Grenzwerte überschritten werden, muss der Vermieter diese Bakterien bekämpfen. In Betracht kommen beispielsweise die Erhitzung, Desinfektion oder eine UV-Bestrahlung des Trinkwassers oder der Einbau von Filtern.

Zudem wurde zur Erhöhung des Verbraucherschutzes festgelegt, dass  auffällige Legionellenbefunde direkt an das Gesundheitsamt zu melden haben.

Tipp für Vermieter

Vermieter können die Kosten für den Test als Betriebskosten abrechnen. Sie müssen die Mieter im Haus per Aushang oder in der Betriebskostenabrechnung über die Ergebnisse des Tests informieren.