Energie-Verbrauchsinformation bei Fernauslesung ab Januar 2022 verpflichtend

27.04.2022

Sind bereits fern-auslesbare Heizkosten-Funkzählern installiert, ist seit Januar 2022 die monatliche Verbrauchsinformation von Mietern durch den Eigentümer verpflichtend.

Die dafür entstehenden Kosten sind nach § 7 Abs. 2 HeizkostenV auf den Mieter umlegbar. Auch wenn die Mieter nun meinen, sie benötigen die Informationen nicht und wollen auch aus Kostengründen darauf verzichten, ist das nicht möglich. Eine abweichende Vereinbarung von der Pflicht, die Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen, ist zum Nachteil des Mieters unzulässig. Damit ist auch eine nachträgliche Verzichtsvereinbarung unwirksam, weswegen davon abgeraten wird.

Empfohlen wird, mit dem Ableseunternehmen einen elektronischen Kommunikationsweg für die Informationsübermittlung zu wählen, um so - im Vergleich zur postalischen Übersendung - die Kosten möglichst gering zu halten.