Eigenmächtige Änderung von Beschlüssen - Verwalter muss die Kosten übernehmen

12.10.2021

Wenn der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Instandhaltungs-arbeiten eigenmächtig - anders als von der Gemeinschaft beschlossen - beauftragt, muss er für deren Kosten aufkommen. (Urteil vom 02.02.2021 Landgericht Lüneburg 3 S 36/60)

Wohnungseigentümer können über das Ob und Wie von Instandhaltungsmaßnahmen entscheiden. Entsprechende Beschlüsse kann der Verwalter nicht eigenmächtig abändern. Dabei spielt es keine Rolle, ob die beauftragten Arbeiten bei gleichwertigem Erfolg kostengünstiger waren. Auch eine Absprache mit dem Verwaltungsbeirat ändert hieran nichts, da auch dieser nicht eigenmächtig Beschlüsse der Gemeinschaft abändern kann.

Auch nach dem neuen WEG-Recht wäre die Entscheidung vom Grundsatz her nicht anders ausgefallen. Denn auch wenn der Verwalter nun mehr Befugnisse hat, so ist er dennoch an die Beschlüsse der Gemeinschaft gebunden.