Das Besteller-Prinzip

24.05.2018

Wenn Sie als Eigentümer Ihre Wohnung vermieten wollen, gilt der Grundsatz: Wer den Makler bestellt, bezahlt auch dessen Provision.

Das bedeutet für Sie:

  • Wenn Sie bei der Wohnungsvermietung einen Makler beauftragen, müssen Sie dessen Courtage selbst tragen.
  • Der Gesetzgeber hat ausgeschlossen, dass der Vermieter die Kosten hinterher an den Mieter weitergibt oder umlegt.
  • Wenn der Mieter ausdrücklich einen Makler damit beauftragt, eine neue Wohnung ausfindig zu machen, hat er dessen Provision zu tragen.