Das Besteller-Prinzip
24.05.2018
Wenn Sie als Eigentümer Ihre Wohnung vermieten
wollen, gilt der Grundsatz: Wer den Makler bestellt, bezahlt auch
dessen Provision.
Das bedeutet für Sie:
- Wenn Sie bei der Wohnungsvermietung einen Makler beauftragen, müssen Sie dessen Courtage selbst tragen.
- Der Gesetzgeber hat ausgeschlossen, dass der Vermieter die Kosten hinterher an den Mieter weitergibt oder umlegt.
- Wenn der Mieter ausdrücklich einen Makler damit beauftragt, eine neue Wohnung ausfindig
zu machen, hat er dessen Provision zu tragen.