Corona News

12.04.2020

Dürfen Eigentümerversammlungen durchgeführt werden?

Eigentümerversammlungen (ETV) stellen eine Versammlung mehrerer Personen dar und sind auf Grund des Kontaktverbots nicht mehr erlaubt. Nach §24 Abs. 1 WEG ist eine ETV einmal jährlich einzuberufen. Das Gesetz gibt für die Einberufung keine Frist vor, so dass sie nicht zwingend im ersten Halbjahr des Jahres abgehalten werden muss.

Wie bleiben Verwalter und Gemeinschaft handlungsfähig?

Dem Verwalter stehen Notkompetenzen zu und die WEG kann im Rahmen von Umlaufbeschlüssen entscheiden, was allerdings die Zustimmer aller Eigentümer voraussetzt.

Muss der Schornsteinfeger in die Wohnung gelassen werden?

Schornsteinfeger dürfen ihren Tätigkeiten nachgehen, sofern die Sicherheits- und Hygieneregelungen eingehalten werden. Dies betrifft die Arbeiten auf dem Dach oder im Heizungskeller. Der Einsatz in Wohnungen ist auf Grund der Kontaktbeschränkungen auf nicht verschiebbare oder sicherheitsrelevante Maßnahmen zu begrezen.

Kann die Gewerbemiete pandemiebedingt gemindert werden?

Grundsätzlich gilt, dass der Gewerbemieter das Verwendungsrisiko der Mietsache trägt. In Ausnahmefällen kann das Risiko aber auch vertraglich auf den Vermieter verlagert sein. Ob Gerichte von dieser grundsätzlichen Risikoverteilung während der Covid-19 Pandemie abweichen, ist nicht absehbar. Eine Mietminderung sollte daher auch für Gewerberäume bis auf Weiteres nicht akzeptiert werden.

Kann der Vermieter kündigen, wenn der Gewerbemieter die Zahlung einstellt?

Mieter von Gewerberäumen sind vor einer Kündigung wegen  Zahlungsrückständen geschützt, wenn sie die Miete für den Zeitraum 1.4. - 30.6.2020 nicht leisten und dies durch die Ausbreitung der COVID-19 Pandemie beründet ist. Der Zusammenhang zwischen dem Mietrückstand und der Pandemie ist glaubhaft zu machen. Daneben gilt für unbefristete Gewerbemietverhältnisse das Recht zur ordentlichen Kündigung zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres weiter.

Was passiert, wenn die Amtszeit des Verwalters ausläuft?

Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19 Pandemie sieht vor, dass der zuletzt bestellte Verwalter bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung des neuen Verwalters im Amt bleibt. Damit ist keine WEG gezwungen eine ETV einzuberufen, um die Bestellung des Verwalters zu beschließen. Ein Beschluss zum Wechsel ist per Umlaufbeschluss dennoch möglich.

Was passiert, wenn der aktuelle Wirtschaftsplan ausläuft?

Das Gesetz sieht auch vor, dass der zuletzt von den Wohnungseigentümern beschlossene Wirtschaftsplan bis zum Beschluss eines neuen Wirtschaftsplans fortbesteht. Diese beiden zeitschaffenden Regelungen treten am 31.12.2021 außer Kraft.

Welche Erleichterungen gibt es für Immobiliendarlehen?

Alle zwischen dem 1.4. und 30.6.2020 fälligen Zahlungen für Immobiliendarlehen, die vor dem 15.3.2020 abgeschlossen wurden, werden ab der jeweiligen Fälligkeite für 3 Monate von Gesetzes wegen gestundet. Diese Vertragsänderung muss die Bank dem Kunden unaufgefordert schriftlich bestätigen. Voraussetzung für die Stundung ist, dass coronabedingte Einnahmeausfälle den angemessenen Lebensunterhalt des Darlehensnehmers oder seiner Unterhaltsberechtigten gefährden.

Welche staatlichen Hilfen können Eigentümer in Anspruch nehmen?

Auch Eigentümer in - zu Wohnzwecken - selbst genutzten Immobilien haben Anspruch auf Wohngeld im Form des Lastenzuschusses. Weitere staatliche Hilfen für Eigentümer gibt es bislang nicht. Einige Gemeinden haben bei der Stundung der Grundsteuer bereits Entgegenkommen signalisiert. Anträge sind direkt bei der Gemeinde zu stellen.