Baukindergeld 2018

12.10.2018

Die amtierende Koalition hat das Baukindergeld beschlossen, um jungen Familien bis 2020 den Bau oder Kauf einer Immobilie zu erleichtern. Förderberechtigt sind alle Familien mit Kindern, die ab Januar 2018 einen Kaufvertrag unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erhalten haben. Förderberechtigt sind Familien mit einem Haushaltseinnkommen unter 90.0000 EUR bei einem Kind oder 105.000 EUR bei zwei und 120.000 EUR bei drei Kindern. Die Kinder, die zur Förderung herangezogen werden, müssen im Haushalt leben. Pro Kind erhalten die Antragsteller eine Summe von 12.000 EUR über 10 Jahre. Es werden also 1.200 EUR pro Jahr ausbezahlt. Es darf zuvor von der Familie kein Immobilieneigentum erworben worden sein.

Die Anträge sind zu stellen unter www.kfw.de/baukindergeld.