Änderung der Verteilung der Heizkosten in WEG

16.01.2021

Eine WEG kann mit Mehrheitsbeschluss die Verteilung der Heizkosten ändern, ohne dass der bisher geltende Verteilerschlüssel einzelne Eigentümer benachteiligen muss. Im Urteil vom 02.10.2020 (V ZR 282/19) hat der BGH entschieden, dass Wohnungseigentümer jeden Maßstab wählen dürfen, der nicht zu einer ungerechten Benachteiligung Einzelner führt.

Auch nach dem neuen §16 Absatz 2 Satz 2 Wohnungseigentumsgesetz können Wohnungseigentümer für einzelne Kosten eine vom Gesetz abweichende Verteilung beschließen, die weiterhin dem Maßstab ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen muss.