Ab 2026 Ölheizung nur noch in Ausnahmefällen erlaubt

22.07.2020

Mit dem Klimapaket hat die Bundesregierung Ende 2019 beschlossen, dass Ölheizungen nicht mehr eingebaut werden dürfen, wenn eine klimafreundlichere Heizung möglich ist.

Im Gegenzug wird die Umstellung alter Ölheizungen auf erneuerbare Energien seit Januar 2020 mit einer Austauschprämie deutlich besser gefördert. Außerdem soll ab 2021 die CO²-Bepreisung für fossile Brenn- und Kraftstoffe erfolgen, die einen Preisanstieg bei Heizöl und Gas bewirken wird.

Erlaubt sein sollen nur noch Ölheizungen in Verbindung mit erneuerbarer Energie als sogenannte Hybridheizung. Bei Einsatz von Solarthermie oder Solarstrom soll der Anteil mindestens 15 %, bei Wärmepumpen und Biomasse mindestens 50% betragen.

Die wohl einfachste und günstigste Alternative zum Heizöl ist Erdgas als Brennstoff. Der wesentliche Vorteil beim Wechsel auf Gas: der Aufstellraum für den Öltank kann anderweitig - etwa für einen großen Wärmespeicher zur späteren Einbindung von erneuerbarer Energie - genutzt werden.

Biomassekessel und Wärmepumpen werden generell mit 35% gefördert, Hybridheizungen und Solarthermieanlagen mit 30%. Wird dabei eine Ölheizung abgelöst, gibt es weitere 10% Zuschuss, sodass bis zu 45% der Investitionskosten erstattet werden können. Als förderfähig gelten dabei nicht nur die Kosten für die Anschaffung und Installation der neuen Heizung, sondern auch die Kosten für notwendige Begleitmaßnahmen. Das können z.B. die Kosten für Ausbau und Entsorgung der alten Ölheizung sein.