Weiterhin EEG Förderung für Fotovoltaik-Anlagen
Heute geht es bei der Erzeugung von Strom auf dem eigenen Dach vor allem darum, den eigenen Bedarf zu decken und die Stromkosten zu senken. Wer jetzt eine neue Kleinanlage mit bis zu 10-KW-Peak installiert, bekommt seit 1. Juli 2020 je eingespeister KWh 9,03 Cent. Ursprünglich wollte die Regierung die EEG-Förderung für Anlagen bis 750 KW-Peak bei einer Gesamtleistung von 52 Gigawatt beenden. Um den Ausbau der eneuerbaren Energien nicht zum Erliegen zu bringen, hat sie sich jetzt anders entschieden.
Die Anrechenbarkeit der Fotovoltaik ist erhöht worden. Jetzt können in Gebäuden mit einer PV-Anlage ohne Batteriespeicher 30% statt ursprünglich vorgesehen 20% und in Gebäuden mit Batteriespeicher sogar 45% statt 25% der selbst erzeugten Solarenergie auf den Jahresenergiebedarf des Gebäudes angerechnet werden.
Bauherren haben nun Gestaltungsmöglichkeiten, die Energieeffizienz ihrer Immobilien durch bauliche Maßnahmen, wie eine Dämmung oder durch den Einbau einer PV-Anlage mit oder ohne Batteriespeicher zu erfüllen.