Neue Schottergärten sind verboten
Neue Schottergärten anzulegen ist seit dem 1.August 2020 verboten. Grundlage für dieses Verbot ist ein Zusatz zum Landesnaturschutzgesetz.
Zwischen Wirtschaftsministerium und Umweltressort herrscht Uneinigkeit, was die Klarstellung des Verbots für bestehende Schottergärten bedeutet. Nach Auffassung des Umweltressorts sind Schottergärten schon seit 1995 verboten, das Wirtschaftsministerium geht von einem Bestandsschutz für bereits angelegte Schottergärten aus.
Ob Haus- und Garteneigentümer einen Schottergarten tatsächlich beseitigen oder umgestalten müssen, könnte ein Blick in die jeweilige Baugenehmigung klären. Sollte darin ein Schottergarten genehmigt seinm müsste er vermutlich nicht umgestaltet werden.
Anders könnte sich die Sache darstellen, wenn die Gartennutzung nicht Teil der Baugenehmigung war.