Übersicht: Neue Gesetzgebung 2021
Energieausweise Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit 1. Nov. 2020 in Kraft und enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und Verwendung von Energieausweisen sowie den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden.
Die Übergangsfrist für die Erstellung von Energieausweisen im Bestand läuft am 1. Mai 2021 aus. Bis dahin sind Energieausweise für Gebäude die verkauft, vermietet oder verpachtet werden noch nach den Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) auszustellen. Danach sind die neuen Vorschriften des GEG anzuwenden. Energieausweise enthalten dann als zusätzliche Angaben den CO²-Ausstoß des Gebäudes.
CO²-Abgabe Ab 2021 muss erstmals für Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe beim Heizen und Tanken ein CO² Preis bezahlt werden. Dazu wird ein nationaler Emissionshandel eingeführt. Für Verbraucher und Immobilieneigentümer bedeutet das: Energie wird teurer.
Novelliertes Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) Die Novelle des EEG 2021 hat zum Ziel, dass der gesamte in Deutschland erzeugte und verbrauchte Strom bis 2050 treibhausneutral wird. Bereits bis 2030 soll der Stromverbrauch zu 65 % durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Mit dem Gesetz werden die Bedingungen für die Mieterstromversorgung und den Eigenstromverbrauch verbessert. Zudem kann Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen, für die nach 20 Jahren die Förderung über die EEG-Vergütung entfällt, zur Eigenversorgung genutzt oder vermarktet werden (Post-Förder-Ära).
Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) soll im Laufe des Jahres 2021 in Kraft treten. Es verpflichtet die Eigentümer von Wohngebäuden mit mehr als 10 Stellplätzen, bei Neubau oder einer größeren Renovierung für jeden Stellplatz Leerrohre für die spätere Errichtung von Ladepunkten vorzuhalten. Bei Nichtwohngebäuden ist zusätzlich mindestens eine Ladestation zu errichten.
Novelle der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) Neu installierte Wärmemengenzähler und Heizkostenverteiler sollen ab 2021 fernablesbar werden. Bereits vorhandene nicht fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler sollen bis zum 1. Januar 2027 nachgerüstet oder gegen fernablesbare Modelle ersetzt werden.
1. Bundes-Immisionsschutzverordnung Kamine und Öfen, die in der Zeit von 1985 bis 1994 errichtet wurden, müssen ab 2021 höhere Grenzwerte für Staub einhalten. Können Anlagen nicht mit Feinstaubfiltern nachgerüstet werden, müssen sie außer Betrieb genommen werden.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Mit der BEG sollen die bisherigen Förderungen der KfW und des BAFA für die Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energien zusammengeführt werden.